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Rauchmelder mit "Q"

RauchmelderAls interessierte und sicherheitsbewusste Bürger kennen Sie unsere langjährige Empfehlung, beim Kauf von Rauchwarnmelder u. a. auf das VdS-Logo zu achten. Kürzlich teilte VdS mit, dass mit Ablauf einer Übergangsfrist am 31.03.2015 aktualisierte Prüfmethoden zur Anwendung kommen werden. Dazu zählt unter anderem auch die folgende Anforderung:

"Die Batterielebensdauer muss mindestens 10 Jahre betragen. Die Batterien müssen fest
eingebaut sein und dürfen mit einfachen Mitteln nicht austauschbar sein."

Sie sparen sich damit bei Verwendung solcher Qualitätsrauchmelder die regelmäßigen und zum Teil etwas aufwendigen Batteriewechsel. Ansonsten ändert sich für Sie jedoch kaum etwas. Achten Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern so wie bisher auf das VdS-Gütesiegel. Damit Sie auf der sicheren Seite bleiben!

Weitere Informationen über Rauchmelder finden Sie auf unserer Informationsseite.

Brandaktuell - Jahresbericht 2013

jb2013Eben erst erschienen und quasi druckfrisch: Die Neuauflage des Jahresberichts der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Neustadt a.d.Aisch!
 

Rauchmelderpflicht nun auch in Bayern

Am 18. Oktober 2012 hat der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags beschlossen, auch in unserem Freistaat eine Rauchmelderpflicht einzuführen.

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