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Willkommen |
Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Neustadt a.d.Aisch recht herzlich.
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Alarm durch Brandmeldeanlage (11.10.2017 um 16:31 Uhr)
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Published on Wednesday, 11 October 2017 17:32
Am Mittwoch sorgte die automatische Brandmeldeanlage (BMA) des Krankenhauses für eine Alarmierung der Feuerwehr Neustadt.
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Vorbildliches Unternehmen (Oktober 2017)
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Published on Sunday, 08 October 2017 14:44
Das Bekleidungshaus Seeg hat vor Kurzem seiner Belegschaft eine Brandschutzaufklärung bei der Feuerwehr Neustadt zugutekommen lassen. Insgesamt 31 Damen und Herren besuchten dazu an zwei Abenden die Feuerwehr am Leonhard-Bankel-Platz und erfuhren alles (Lebens-)Wichtige zum richtigen Verhalten bei Feuer und Rauch.
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umgestürzter Baum (05.10.2017 um 17:25 Uhr)
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Published on Saturday, 07 October 2017 15:01
Nur minimale Auswirkungen hatte das stürmische Herbstwetter des vergangenen Donnerstags in der Kreisstadt. Infolge des starken Windes war im Pfalzbach ein Ast abgebrochen und über einer Straßenlaterne hängengeblieben.
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Heizöl ausgelaufen (05.10.2017 um 12:11 Uhr)
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Published on Friday, 06 October 2017 18:34
Nach Birnbaum rückte die Feuerwehr Neustadt am Donnerstag aus, nachdem auf dem Gelände eines dortigen Brennstoffunternehmens eine größere Menge Heizöl ausgelaufen war. Die Integrierte Leitstelle Ansbach hatte sie zur Unterstützung der Feuerwehr Birnbaum sowie der Wehren aus Dachsbach und Gerhardshofen nachalarmiert.
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Kinderfeuerwehr trainiert Erste Hilfe (30.09.2017)
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Published on Monday, 02 October 2017 07:40
Wundpflaster, Kopfverbände, eingebundene Arme und vieles mehr gab es am 30. September bei der Neustädter Kinderfeuerwehr zu sehen – und zu erlernen und selbst anzuwenden! Henning Schmidt vom Bayerischen Roten Kreuz in Neustadt zeigte den Kindern die richtigen Handgriffe und gab ihnen beim Ausprobieren professionelle Anleitung.
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Warten Sie nicht!
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Published on Saturday, 30 September 2017 10:30
Seit mehr als vier Jahren ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) die Vorgabe verankert, dass neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Für bestehenden Wohnraum gewährte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist für die Nachrüstung mit den lebensrettenden Geräten. Diese Frist endet am 31. Dezember 2017. Für Eigentümer von Wohnungen (unabhängig, ob Haus, Eigentumswohnung usw.) bedeutet dies gegebenenfalls noch Handlungsbedarf!
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